Normen zum Thema Edelstahl und Geländer
Normen für Geländerbau und Treppenbau
Um Gefahren zu vermeiden, müssen beim Treppenbau bestimmte Normen nach DIN 18065 eingehalten werden. Zunächst werden bestimmte Ansprüche an das Mauerwerk, welches die Treppe tragen soll, gefordert. Das Mauerwerk sollte mindestens eine Stärke von 175 mm aufweisen. Dies bringt nicht nur Sicherheit für eine feste Verankerung der Treppe, sondern dient gleichzeitig dem Schallschutz, was z.B. in Reihenhäusern wünschenswert ist.
Für die Treppenbreite sollten mindestens 800 mm, besser 1000 mm eingeplant werden. So können auch einmal größere Gegenstände über diese transportiert werden. Die Stufenhöhe muß zwischen 180 mm und 270 mm betragen. Sehr wichtig dabei ist, dass alle Stufen die gleiche Höhe aufweisen.
Das Treppengeländer sollte mindestens 900 mm hoch sein und zwischen den Stäben sollte der Abstand nicht größer als 120 mm sein, damit das Geländer auch für Kleinkinder sicher ist. Auf vertikale Verstrebungen ist wegen Klettergefahr zu verzichten.
Beim Treppenbau sollte auch auf die Beleuchtung geachtet werden. Die Treppenstufen müssen gut ausgeleuchtet sein und der Lichtschalter in gut erreichbarer Nähe angebracht werden.
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